Maximilian Schrems
Maximilian Schrems hatte persönliche Daten in einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht. Dies berechtigt Meta jedoch noch nicht, diese Informationen für zielgerichtete Werbung zu verwenden, so die Auffassung des EuGH-Generalanwalts.
APA/AFP/JOE KLAMAR

Im Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Juristen Maximilian Schrems und dem Facebook-Mutterkonzern Meta liegt nun der Schlussantrag des Generalanwalts Athanasios Rantos vor. Dieser ist für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht bindend, sondern gilt als unabhängige Empfehlung.

Zielgerichtete Werbung

Schrems ist der Ansicht, dass Meta die Verwendung der Nutzerdaten für Werbezwecke reduzieren soll, zumal dies dem Artikel 5(1)c der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), also dem Grundsatz der Datenminimierung, widerspreche.

Auch Rantos befindet im aktuellen Schlussantrag, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten für gezielte Werbung ohne zeitliche Beschränkung im Widerspruch zur DSGVO steht. Das nationale Gericht müsse aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit prüfen: also, inwiefern die Dauer der Datenspeicherung und die Menge der gespeicherten Daten für den Zweck der personalisierten Werbung gerechtfertigt sind.

Sowohl in puncto Dauer als auch in Bezug auf die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten spielt Rantos den Ball also nach Wien zurück: dies zu beurteilen sei Aufgabe der nationalen Gerichte, schreibt er in Punkt 22, 23 und 24 der Stellungnahme. Unterscheiden könne man etwa auch zwischen "statischen" Daten, die etwa Alter und Geschlecht betreffen und "verhaltensorientierten" Daten, die etwa beim Drücke eines "Like"-Buttons entstehen.

Öffentliche Bekanntgabe

Auch ist Rantos der Auffassung, dass Schrems persönliche Details aus seinem Privatleben im Sinne der DSGVO öffentlich gemacht habe, als er diese auf einer Podiumsdiskussion verkündete.

Auch wenn diese Daten eines besonderen Schutzes bedürfen, würde dieser Schutz mit der öffentlichen Bekanntgabe durch die Person wegfallen. Allerdings, so Rantos, erlaube dies nicht automatisch die Verarbeitung dieser Daten für den Zweck der zielgerichteten Werbung.

Zivilverfahren

Bei der hier beschriebenen Causa handelt es sich um ein Zivilverfahren zwischen Schrems als Einzelperson und Meta Ireland Platforms Limited. Erstmals wurde der Fall in Österreich 2020 in vollem Umfang verhandelt. Der Fall ging vorerst bis zum Obersten Gerichtshof (OGH), der dem EuGH im Jahr 2021 vier Fragen zur Klärung vorgelegt hatte. Die ursprünglichen Fragen 1 und 3 wurden durch einen anderen, ähnlichen Fall geklärt, nun sind die hier beschriebenen zwei Fragen noch offen. (stm, 25.4.2024)