Neue Gesetze sollen Onlineshopping für Kundinnen und Kunden transparenter gestalten.

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Weihnachten rückt immer näher, und mit dem dritten Kerzendocht auf dem Adventkranz beginnen auch die Kreditkarten beim Onlineshopping zu glühen. Dass Plattformen wie Amazon und Alibaba zu den großen Krisengewinnern zählen, ist weithin bekannt. Die Arbeiterkammer hat dazu nun eine Studie in Auftrag gegeben, die zeigen soll, nach welchen Kriterien Amazon Produkte reiht und aus welchen Ländern die Händler stammen.

Das erste Studienergebnis überrascht kaum: Hauseigene Produkte rangieren meist in Top-Platzierungen. Trotzdem ist Amazon nicht der dominante Händler. Zwei Drittel der Verkäufer sind externe Anbieter.

Wenig heimische Händler

Fast jeder zweite Händler gibt seinen Firmensitz in China an. Auf Platz zwei liegt Deutschland mit 35 Prozent, dahinter weit abgeschlagen Großbritannien mit nur noch 3,1 Prozent.

Österreichische Händler poppen hingegen nur selten auf. Konkret schaffen es 1,9 Prozent an die Spitze. Besonders gefragt sind heimische Spirituosen, Fernseher und Wintersportartikel."

2020 haben österreichische Unternehmen mithilfe von Amazon über 85 Prozent ihres Umsatzes durch Verkäufe ins Ausland erwirtschaftet", so ein Amazon-Sprecher. Um heimische Anbieter zudem sichtbarer zu machen und regionales Einkaufen zu ermöglichen, habe man "Amazon Kleine Unternehmen" ins Leben gerufen.

Diese Kategorie sei allerdings nur schwer zu finden, kritisiert Studienautorin Louise Beltzung. Amazon sei Österreichs größter Onlinemarktplatz, trotzdem wisse man nur sehr wenig über die Funktionsweisen.

Sie ist vom Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) und hat in Zusammenarbeit mit dem Center for Digital Safety and Security (AIT) nach 668 Produkten zwischen Dezember 2020 und April 2021 gesucht.

Ihr Fazit: "Amazon ist ein Irrgarten." Komplexe Strukturen, Auswahlmechanismen und das Design würden "mehr Kalkül als Zufall sein". Zudem zeigt die Erhebung, dass "Amazon eine mächtige Werbeplattform ist". Jedes dritte Suchergebnis sei gesponsert, sofern diese Suchfunktion nicht explizit ausgeschaltet wird.

Alles in allem sei die Situation für Konsumentinnen und Konsumenten undurchsichtig. Hinter einer Namensendung mit DE könne ein Unternehmen mit Sitz in China stehen, kritisieren Vertreter der Arbeiterkammern (AK).

Gesetze für mehr Transparenz

Gleich mehrere Gesetze, die für mehr Transparenz beim Onlineshopping sorgen sollen, befinden sich derzeit auf EU-Ebene in der Pipeline. Die Verbraucherschutz-Modernisierungsrichtlinie etwa tritt ab Mai 2022 in Kraft.

Damit müssen Anbieter laut AK offenlegen, nach welchen Kriterien die Reihung der Produkte erfolgt. Auch ist anzugeben, ob Kundenrezensionen in diese Kriterien einfließen oder nicht. Deren Echtheit müssen sie allerdings nicht überprüfen.

Zwei weitere Gesetze, das Digitale-Märkte-Gesetz und das Digitale-Dienste-Gesetz, werden derzeit auf EU-Ebene ausgearbeitet. Ersteres beinhaltet den Vorschlag eines sogenannten Ex-ante-Regulierungsinstruments für große Onlineplattformen. Salopp formuliert soll also bereits im Vorhinein und laufend überprüft werden, ob Internetkonzerne die Vorgaben einhalten.

Helmut Gahleitner von der AK nennt ein Beispiel: Amazon ist Marktplatz und Händler. Die Plattform darf eigene Produkte nicht gegenüber Drittanbietern bevorzugen, indem etwa die Rangordnung beeinflusst wird. Derzeit könnten etwaige Verstöße erst im Nachhinein festgestellt werden, das will die EU-Kommission ändern.

Der zweite Digitale-Dienste-Gesetz, enthält etwa den Vorschlag, dass Onlinemarktplätze zukünftig die Angaben ihrer Händler überprüfen müssen. Außerdem sollen sogenannte Dark Patterns beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen verboten werden. Darunter fallen etwa verhaltenspsychologische Tricks, die häufig in Designelementen auf der Website zum Vorschein kommen. Sie zielen darauf ab, Kunden zum Kauf zu verleiten oder alle Cookies statt nur der notwendigen zu akzeptieren. (Julia Beirer, 16.12.2021)