Der Fall eines islamistischen Grazer Vereins muss am Landesgericht für Strafsachen erneut verhandelt werden.

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Graz – Der Oberste Gerichthof (OGH) hat das Urteil im Fall eines islamistischen Predigers und des Grazer Taqwa-Vereins erneut aufgehoben und ans Grazer Straflandesgericht zurück verwiesen. 2020 und 2021 gab es bereits Urteile, doch nun wird erneut verhandelt. Im Mittelpunkt stand jener Prediger, der Familien veranlasst haben soll, nach Syrien zu gehen und sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Grund für die neuerliche Aufhebung ist, dass im Geschworenenverfahren der Vorwurf der Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung nicht ausreichend konkretisiert wurde, heißt es von einem OGH-Sprecher gegenüber dem STANDARD.

Der Prozess begann am 8. November 2019, von 13 Angeklagten erschienen nur elf. Alle standen irgendwie mit dem Grazer Glaubensverein Taqwa in Verbindung. Die schwersten Vorwürfe galten einem 45-jährigen Prediger, der starken Einfluss auf die Moschee genommen haben soll. Aus diesem Grazer Verein zogen 2014 insgesamt 38 Personen nach Syrien. Die Spur der ersten "Auswanderer" hat sich verloren, es ist nicht bekannt, ob diese Familien noch leben. Die zweite Gruppe kehrte nach wenigen Monaten wieder zurück und wurde teilweise bereits rechtskräftig in Österreich verurteilt.

Strafen 2021 erhöht

Im März 2020 wurde der Prediger wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Vereinskassier und der Obmann wurden zu je vier, eine Frau zu drei Jahren Haft verurteilt, sieben Personen wurden freigesprochen.

Der Anklagepunkt "staatsfeindliche Verbindung" musste nach einer teilweisen Urteilsaufhebung im Juli 2021 neu verhandelt werden, die Verurteilungen in Bezug auf terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation waren rechtskräftig. Die Strafen wurden deutlich erhöht: Beim Prediger waren es nun acht statt bisher fünf Jahre, der Vereinskassier bekam sieben Jahre, der Obmann sechs Jahre, und bei der Frau des Kassiers verdoppelte sich die Strafe von drei auf sechs Jahre.

Nun werden sich die drei Männer und die Frau erneut vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Ein Prozesstermin steht derzeit noch nicht fest. (APA, red, 13.4.2022)