John Deere ist der weltweit größte Hersteller von Fahrzeugen für die Landwirtschaft. Dementsprechend groß ist das Interesse an Entscheidungen, die Traktoren und andere Geräte der Marke betreffen.

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Nach langen Diskussionen dürfen Bäuerinnen und Bauern ihren John-Deere-Traktor nun offiziell selbst reparieren. Das haben am Samstag das US-Unternehmen und die zuständige Behörde American Farm Bureau Federation (AFBF) beschlossen. Bisher mussten Fahrzeuge des Herstellers direkt bei John Deere repariert und gewartet werden.

Im Zuge des neu unterschriebenen Memorandums verpflichtet sich John Deere zudem, künftig für die Reparatur nötige Diagnosewerkzeuge und Software auch außerhalb von offiziellen Werkstätten zur Verfügung zu stellen.

Recht auf Reparatur

Bereits in den letzten Jahren regte sich in vielen Bereichen der Wunsch von Konsumenten, Autos, Smartphones oder eben Landmaschinen selbst reparieren zu dürfen. In den USA sollte der Digital Fair Repair Act dafür sorgen, dass etwa ein selbstständiger Akkutausch am eigenen Notebook keine Hürden vom Hersteller erfahren darf. Wie schwierig die Durchsetzung solcher Maßnahmen ist, zeigen regelmäßige Rückschläge. So hat erst im Dezember 2022 eine demokratische US-Gouverneurin eine Gesetzesanpassung veranlasst, wonach Hersteller keine günstigen Einzelteile mehr verkaufen müssen, was eine Selbstreparatur zusätzlich unattraktiv macht.

Bei John Deere geht die Diskussion bereits auf das Jahr 2016 zurück. Damals wurde die Endverbraucherlizenz dahingehend angepasst, dass Reparaturen, die die Software des Traktors inkludieren, nur an autorisierten Stellen ausgeführt werden dürfen. Zudem konnte das Unternehmen seine eigenen Maschinen jederzeit aus der Ferne deaktivieren, wie das beispielsweise bei gestohlenen Traktoren im Ukraine-Krieg demonstriert wurde.

Im Juli 2021 mischte sich US-Präsident Joe Biden mit einer Exekutivverordnung in das Thema ein, die dieses Problem ausdrücklich erwähnte. Unter anderem forderte die Anordnung die Bundesbehörde Federal Trade Commission dazu auf, "unfaire wettbewerbswidrige Beschränkungen für die Reparatur oder Selbstreparatur von Artikeln durch Dritte zu verhindern, wie beispielsweise die von einflussreichen Herstellern auferlegten Beschränkungen, die Landwirte daran hindern, ihre eigenen Geräte zu reparieren".

Die AFBF zeigt sich mit der jetzt beschlossenen Entscheidung zufrieden. In einer Aussendung lässt der Präsident der Behörde, Zippy Duvall, wissen: "Wir gehen damit ein langwieriges Problem für die Bauern an, bezugnehmend auf die Verfügbarkeit von Werkzeugen und Informationen. Gleichzeitig wird das geistige Eigentum von John Deere weiterhin geschützt." Ein Sprecher von John Deere zeigt sich ebenfalls wohlwollend. Man wolle sichergehen, dass die Kundinnen und Kunden ihre Fahrzeuge möglichst lange selbst instand halten können beziehungsweise "Sicherheitskontrollen, einschließlich Emissionsausrüstung, nicht beeinträchtigt oder außer Kraft gesetzt werden können".

Hintertür

Ganz ohne Hintertür ist das neue Memorandum allerdings nicht formuliert. Wie das "Wall Street Journal" berichtet, könnte der weltweit größte Hersteller von Landmaschinen die neue Verpflichtung künftig auch einfach wieder umgehen. In der Vereinbarung heißt es nämlich, dass die AFBF "staatliche Landwirtschaftsorganisationen dazu ermutigen wird, diese Verpflichtungen anzuerkennen" und "von der Einführung, Förderung oder Unterstützung bundes- oder einzelstaatlicher 'Right to Repair'-Gesetze Abstand zu nehmen". Das heißt also: Wenn ein Gesetz zum Recht auf Reparatur in den USA verabschiedet wird, können die AFBF und John Deere aus der gerade eben formulierten Vereinbarung aussteigen. (red, 10.1.2023)