Medienwirksamer Auftritt: Der Designer Thom Browne erschien am 3. Jänner in New York vor Gericht in Kniestrümpfen – mit vier Streifen.

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Es ist am Donnerstag zu einer Entscheidung im Streifen-Streit zwischen Adidas und dem New Yorker Designer Thom Browne gekommen. Ein Gericht in Manhattan befand, das charakteristische Markenzeichen des Herzogenauracher Sportbekleidungsgiganten Adidas werde von jenen vier parallelen Streifen, die die Luxusmarke Thom Browne Inc. verwende, nicht verletzt. Verwechslungen zwischen den Streifendesigns des Modehauses und den Produkten von Adidas seien unwahrscheinlich. Damit ging in New York ein Prozess zu Ende, der am 3. Jänner in New York begonnen hatte.

Ein Adidas-Sprecher gab bekannt, das Unternehmen sei von dem Urteil enttäuscht, werde aber sein geistiges Eigentum weiterhin verteidigen. Ein Sprecher der Marke Thom Browne hingegen zeigte sich mit dem Urteil zufrieden.

Der Streit

Adidas hatte die Marke des New Yorker Designers Thom Browne im Jahr 2021 verklagt: Die Vier-Balken- und Streifenmuster auf dessen Schuhen und seiner Sportkollektion verletzten die Markenrechte an den drei Streifen von Adidas. Laut Gerichtsunterlagen hat Adidas seit 2008 über 90 Klagen eingereicht und sich in 200 Fällen außergerichtlich geeinigt.

Thom Browne hatte seit Gründung seiner Marke im Jahr 2001 Streifen-Designs verwendet. Nachdem Adidas 2007 Einwände gegen dessen Drei-Streifen-Designs erhoben hatte, beschloss der Designer, nun vier Streifen zu verwenden. Browne argumentierte, eine Verwechslung zwischen den Designs der Unternehmen sei unwahrscheinlich, da sie auf verschiedenen Märkten tätig seien, unterschiedliche Kunden bedienten und ihre Produkte in unterschiedlichen Preissegmenten angesiedelt seien. Streifen seien zudem ein gängiges Designelement für Kleidung.

Adidas hatte einen Schadensersatz in Höhe von über 7,8 Millionen US-Dollar und einen Verkaufsstopp gefordert. (Reuters, red, 13.1.2023)