Anfang Jänner wurden die ukrainischen Jugendlichen in die russische Hauptstadt gebracht.

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Innsbruck – Im Fall zweier ukrainischer Jugendlicher, die von einem Tiroler Landesbediensteten in Eigenregie aus einer Tiroler Unterkunft nach Moskau zu ihren Müttern gebracht worden waren, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck nun eine Entscheidung getroffen, ob sie ein strafrechtliches Verfahren einleiten will oder nicht. Allerdings liegt der Vorhabensbericht nun im Justizministerium und werde dort geprüft, sagte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Donnerstag.

Mitarbeiter weiterhin suspendiert

Wie lange diese Prüfung andauere, sei unklar, sagte Mayr. Auch das Land Tirol hatte zu den Vorgängen eine Untersuchung gestartet. Der Landesbedienstete habe in seinem Urlaub agiert und nach derzeitigem Wissensstand keine finanziellen Mittel des Landes für die Reise aufgewendet. Es wurde betont, dass der Mitarbeiter "nach wie vor suspendiert" sei.

In der Folge werde die Disziplinarkommission entscheiden, "ob und welche dienstrechtlichen Schritte gesetzt werden". Die Ergebnisse der eigenen Untersuchung seien in einem Bericht gemündet, "der dem Verfassungsschutz bzw. der Staatsanwaltschaft als prüfende Behörden übermittelt wurde". Das Land sicherte jedenfalls "vollste Unterstützung" zu.

Tirol zieht sich aus Ombudsmann-Gremium zurück

Der suspendierte Mitarbeiter des Landes war auch Generalsekretär des Europäischen Ombudsmann-Instituts (EOI). Der Beamte soll auf Ersuchen seiner russischen Kollegin aktiv geworden sein. Die Causa hatte daher zu diplomatischen Spannungen zwischen Tirol und der Ukraine geführt, ukrainische Diplomaten hatten auf Aufklärung gedrängt.

Nun will sich Tirol nicht mehr um die Beheimatung des Generalsekretariats in Innsbruck bemühen, hieß es von Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP) zur "Tiroler Tageszeitung". Man wolle sich nun aus dem "EOI-Gremium zurückziehen". Sie betonte aber, dass sich Tirols Landesvolksanwältin weiterhin im "European Network of Ombudsmen" der EU vernetzen wird. (APA, 9.2.2023)