Eine sogenannte Friedensdemo der AfD in Nürnberg. Die AfD gilt als rechtsextremistischer Verdachtsfall.

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Berlin – Der deutsche Verfassungsschutz hat die Jugendorganisation der AfD (Alternative für Deutschland) namens Junge Alternative (JA) als rechtsextrem eingestuft. Das gab das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Mittwoch bekannt. Auch das Institut für Staatspolitik (IfS) von Götz Kubitschek und der Verein Ein Prozent e. V. werden nun als Einrichtungen mit gesichert rechtsextremen Bestrebungen eingestuft.

"Die Positionen des Instituts für Staatspolitik, Ein Prozent e. V. und der Jugendorganisation der AfD sind nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar", erklärte der Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang. Sie seien geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund auszugrenzen und abzuwerten.

Gefahr "unfriedlicher Verhaltensweisen"

"Das gezielte Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung sind zudem generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffen zu verbreiten", teilte Haldenwang mit. "Es bestehe kein Zweifel mehr, dass die drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen."

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellte zudem fest, dass bei Organisationen der Neuen Rechten, etwa der Parteijugendorganisation JA, Demokratieprinzipien herabgewürdigt würden. Das machten "eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten" deutlich.

Intensive Beobachtung

Die Junge Alternative war vom Verfassungsschutz bereits im Jänner 2019 als Verdachtsfall eingestuft worden, das IfS im April 2020 und Ein Prozent e. V. im Juni 2020. Seither wurden die Organisationen intensiver beobachtet.

Die neue Einstufung erleichtert es insbesondere Behörden, gegen Mitglieder der rechtsextremen Vereinigungen vorzugehen. Sollten sie eine Waffenberechtigung beantragen oder sich für den öffentlichen Dienst, etwa Polizei, Bundeswehr oder Justiz, bewerben, kann eine Ablehnung mit der Organisationszugehörigkeit begründet werden.

AfD wehrt sich vor Gericht

Die AfD selbst gilt weiter als rechtsextremistischer Verdachtsfall, hatte aber versucht, die Beobachtung der JA und die Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall jeweils mit juristischen Mitteln zu verhindern. Beide Klagen scheiterten vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Partei legte später Berufung gegen die Urteile ein. Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster ist noch nicht abgeschlossen.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat mehrfach betont, dass sie den Rechtsextremismus als größte Bedrohung für die Demokratie in Deutschland ansieht. Der Verfassungsschutz betonte, dass er nicht nur die gewaltorientierten Extremisten, sondern auch Organisationen beobachte, die ständig menschenunwürdige und demokratiefeindliche Ideologien verbreiteten. Das bereite auch für Gewalttaten den Boden. (APA, red, 26.4.2023)