iPhone 15 mit USB-C
Die Modelle des iPhone 15 verfügen nun auch über einen USB-C-Anschluss.
Der Standard/Stefan Mey

Mit der Vorstellung des iPhone 15 steigt auch Apple in die Welt von USB-C ein – also jenes Anschlusses zum Laden und Übertragen von Daten, der bei anderen Herstellern längst zur Anwendung kommt. Und auch wenn diese Änderung wohl der heimliche Star auf dem Event am 12. September war, so speiste man die Tatsache doch eher mit vergleichsweise wenig Pathos ab: Nun könnte man alle Geräte mit dem gleichen Kabel laden und auch etwa Strom vom iPhone 15 auf die Airpods Pro übertragen, hieß es, bevor man sich wieder anderen Themen zuwandte. Die günstigeren Modelle unterstützen übrigens nur USB 2.0, wer mit USB 3.0 schnellere Geschwindigkeiten haben möchte, der muss zu den Pro-Modellen greifen.

Applaus gab es für diesen Schritt von den vor Ort versammelten Journalisten und Influencern trotzdem. Die Youtuberin iJustine machte sich obendrein einen Spaß daraus, vor dem Event an ausgewählte Personen USB-C-Kabel zu verschenken. "USB – see you later", so ihr Schmäh. Klar ist aber auch: Apple hatte sich lange gegen das Umstellen auf den allgemeinen Standard gesträubt, nun wurde der Konzern von der Europäischen Union dazu gezwungen. Wiewohl man damit sogar ein Jahr schneller dran ist, als nötig gewesen wäre, die Frist der EU erstreckte sich nämlich bis 2024. Es wird allerdings nicht das letzte Mal gewesen sein, dass die EU die Geschehnisse der internationalen Tech-Szene lenkt.

Austauschbare Akkus

So dürfte ein weiteres EU-Vorhaben das Hardwaregeschäft von Unternehmen wie Apple direkt beeinflussen: Künftig sollen Akkus in Smartphones wieder austauschbar, also nicht verklebt sein. Der Großteil der Abgeordneten im EU-Parlament hatte im Juni dafür gestimmt, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Akkus leicht selbst austauschen können.

Eine Ausnahme von dieser Regel dürfte aber geplant sein: Hat der Akku nach 500 Ladezyklen noch eine Kapazität von 83 Prozent, darf er verklebt werden. Nur wenn dies nicht zutrifft, müssen die Akkus austauschbar sein, heißt es in Medienberichten. Gerechnet wird damit, dass diese Regeln Anfang 2027 in Kraft treten. Vor allem von Vertretern der Nachhaltigkeitsbewegung wird das Vorhaben auf jeden Fall gutgeheißen – so zuletzt von Fairphone-CEO Noud Tillemans im Interview mit dem STANDARD.

Recht auf Reparatur

Ebenfalls im Sine der Vertreter von Nachhaltigkeit ist das Recht auf Reparatur, dem sich die EU ebenso widmet. Laut einem Vorschlag der EU-Kommission soll die Reparatur eines Gerätes nach Ablauf der Garantie nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein. Gleichzeitig sollen Hersteller und Händler nachhaltigere, also langlebigere Geschäftsmodelle entwickeln.

Dem Mitgründer von Refurbed, Kilian Kaminski, geht der Vorschlag der Kommission nicht weit genug. Er fordert unter anderem die Einführung eines Repair-Scores, der bereits vor dem Kauf Auskunft über die Reparierbarkeit eines Produkts gibt. Gleichzeitig brauche es finanzielle Anreize, um eine Reparatur erschwinglich zu machen. Zudem fordert der Mitgründer des Marktplatzes für gebrauchte Elektronik ein Verbot von Praktiken, die eine Reparatur behindern.

Nun ist es allerdings auch so, dass nicht nur in der EU, sondern auch in den USA an derartigen Regeln gefeilt wird. Und hier sorgte Apple jüngst für Aufsehen, indem man eine Kehrtwende zur vorherigen Position hinlegte und ein entsprechendes Gesetz in Kalifornien nun unterstützt. Mittlerweile wurde dieses Gesetz beschlossen. Apple ist einer der größten Arbeitgeber im Silicon Valley.

AI Act

Und dann gibt es freilich die Regeln, die softwareseitig relevant sind oder relevant werden. Als Paradebeispiel darf hier wohl die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten, bezüglich welcher EU-Abgeordnete immer gerne betonen, dass damit "europäische Werte in die ganze Welt exportiert werden". Der Digital Services Act (DSA) wiederum richtet sich vor allem an Unternehmen der Plattformökonomie, im Fokus steht etwa der Kampf gegen Hassrede und Desinformation. Der Digital Markets Act (DMA) verfolgt hingegen das Ziel, einen gesunden Wettbewerb in der Tech-Szene zu ermöglichen.

Abschließend steht auch noch die Regulierung von künstlicher Intelligenz auf dem Plan: der AI Act. Damit soll das wachsende Feld zunehmend reguliert werden – wobei auf Smartphone-Hersteller hier wohl weniger Regulierung zukommt, zumal eine Unterteilung in Risikoklassen erfolgt und Foto- oder Autocorrect-KIs wohl eher in eine niedrigere Risikoklasse fallen. Es wird damit gerechnet, dass der AI Act frühestens 2025 angewandt wird. (Stefan Mey, 14.9.2023)

Hinweis im Sinne der redaktionellen Leitlinien: Dieser Beitrag ist im Rahmen einer Pressereise entstanden, Kosten für Anreise und Unterkunft wurden von Apple übernommen.