Landesgericht Wien
Der 29 Jahre alte Mann und die um drei Jahre jüngere Frau machten vor dem Journalrichter keine Angaben zu den Vorwürfen gegen sie.
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Wien – Das Wiener Landesgericht hat am Sonntag über die Eltern eines am vergangenen Dienstag gestorbenen drei Monate alten Säuglings die U-Haft verhängt. Als Haftgründe wurden Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die Eltern des vermutlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen kleinen Buben wegen Mordverdachts.

Wie Salzborn darlegte, machten sowohl der 29 Jahre alte Mann als auch die um drei Jahre jüngere Frau vor dem Journalrichter keine Angaben zum wider sie erhobenen Vorwurf, ihrem Sohn tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der U-Haft-Beschluss, gegen den die Rechtsvertreterin der Mutter keine Beschwerde einlegte – der Vater war anwaltlich nicht vertreten –, ist bis zum 26. Februar rechtswirksam. (APA, 11.2.2024)