Das Bild zeigt das Logo des Anbieters Pornhub
Die Anbieter von Pornhub und Stripchat behaupten, dass ihre Nutzerzahlen deutlich unter der Grenze liegen, wonach sie für den DSA als "sehr große Online-Plattformen" eingestuft werden müssen.
AFP/LIONEL BONAVENTURE

Im Rahmen des europäischen Digital Services Act gelten besondere Regeln für "sehr große Online-Plattformen" (VLOPs), die für die jeweiligen Unternehmen nicht besonders bequem sind. Kein Wunder also, dass sich bei der Klassifizierung dieser VLOPs Gesetzgeber und Betroffene nicht immer einig zu sein scheinen. Den drei großen Porno-Websites Pornhub, Stripchat und Xvideos stoßen die Bestimmungen jedenfalls sauer auf. Sie fühlen sich ungerecht behandelt und haben deshalb Klage gegen die EU-Kommission eingereicht.

Bei Pornhub und Stripchat geht laut eines Berichts von Politico konkret darum, dass die tatsächlichen Nutzerzahlen den eigenen Angaben zufolge unterhalb der festgelegten Schwelle liegen, nach der sie als VLOPs gelten. Diese werden definiert als Dienste, die in der EU mehr als 45 Millionen monatlich aktive Nutzer vorweisen. Mit 33 Millionen bzw. 32 Millionen aktiven Nutzern monatlich sehen sie sich aber deutlich außerhalb der Kategorie dieser sehr großen Onlineplattformen, weshalb sie ihren gegenwärtigen Status bei der EU anfechten. Kernpunkt ihres Rechtstreits sind neben Einwänden gegen die von der Kommission errechneten Zahlen besonders die daraus resultierenden Pflichten, wie die Offenlegung von Werbedetails.

Xvideos hingegen wehrt sich mit mehr als 160 Millionen monatlichen Nutzern in der EU gar nicht gegen die Einschätzung der EU. Sehr wohl aber auch gegen die Anforderung, die es den Unternehmen auferlegt, ein detailliertes öffentliches Verzeichnis der auf ihren Plattformen geschalteten Werbeanzeigen zu erstellen. Die Klagen, die am 1. März für Pornhub und Xvideos und am 29. Februar für Stripchat eingereicht wurden, stellen eine formelle Anfechtung der Richtlinien der Kommission dar.

EU-Kommission gefasst

Die Europäische Kommission ihrerseits bleibt standhaft und verteidigt ihre Einstufung und die Bewertung der Nutzerzahlen der betroffenen Plattformen. Ein Sprecher betonte, wie wichtig die Transparenz der Werbung sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen sei, und unterstrich die Entschlossenheit der Kommission, ihre Position vor Gericht zu verteidigen.

Diese juristische Konfrontation ist kein Einzelfall und erinnert an frühere Anfechtungen von Online-Händlern wie Zalando und Amazon gegen ihre Einstufungen im Rahmen des Digital Service Act. Amazons Teilsieg bei der Aussetzung der Forderung nach einer detaillierten Offenlegung wiederum hat einen Präzedenzfall geschaffen, der die Ergebnisse dieser aktuellen Anfechtungen durch die Porno-Websites möglicherweise beeinflussen könnte. (red, 10.3.2024)