Mann raucht Cannabis.
Der erste legale Joint in Deutschland: Kurz nach Mitternacht wurde etwa am Brandenburger Tor geraucht.
EPA/CLEMENS BILAN

Friedrich Merz hat es auch schon mal getan. In seiner Schulzeit, die ja schon einige Jahrzehnte her ist, zog der heutige CDU-Partei- und -Fraktionschef an einem Joint. "Es war furchtbar", sagte er kürzlich über dieses Erlebnis dem Nachrichtensender n-tv.

Und wenn sich Merz Hoffnung erfüllt, die Union also die nächste deutsche Bundesregierung anführt, dann ist klar, was seine erste politische Maßnahme sein wird: Die Legalisierung von Cannabis wird sofort rückgängig gemacht.

Diese ist eines der großen gesellschaftspolitischen Projekte der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP und stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Eine Zeit lang hatten CDU und CSU ja noch die Erwartung, der Bundesrat (also die Länderkammer) könnte das Gesetz der Ampel in den Vermittlungsausschuss und damit auf die lange Bank schieben. Oder der Bundespräsident könnte die Unterschrift verweigern.

Bubatz wird jetzt legal

Doch am 22. März machten auch die Länder den Weg frei, am 27. März verkündete das Bundespräsidialamt: "Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt." Somit gilt ab 1. April – ohne Scherz – in Deutschland: "Bubatz legal." Oder zumindest zum Teil legal.

"Eine neue Ära bricht an. Cannabis normal", erklärte der Hanfverband und rief zu einem "Smoke-in" in der Nacht von 31. März auf den 1. April in Berlin am Brandenburger Tor auf. Dort sammelten sich hunderte Gleichgesinnte, um ab Mitternacht gemeinsam öffentlich zu kiffen.

Mann hält übergroßen Joint in der Hand.
Nicht alles, was wie ein Joint aussieht, ist auch einer.
IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Jahrzehntelang verbot das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) den Besitz, Handel und Anbau von Cannabis, wenngleich die Staatsanwaltschaft bei ein paar Gramm "Eigenbedarf" von Strafverfolgung absehen konnte.

Das wird auch am 1. April, wenn Cannabis von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen wird, für Kinder und Jugendliche so bleiben. Nur Erwachsene ab 21 Jahren ist der Besitz von 25 Gramm getrockneten Pflanzen zum Eigenkonsum in der Öffentlichkeit und 50 Gramm in der eigenen Wohnung erlaubt. Dort dürfen Erwachsene zum Eigenkonsum auch bis zu drei Pflanzen anbauen und dann ernten. Für 18- bis 21-Jährige ist die monatliche Höchstmenge auf 30 Gramm begrenzt.

Doch das ist nur der erste Schritt. Der zweite folgt am 1. Juli. Ab diesem Zeitpunkt dürfen so genannte "Cannabis Social Clubs" mit je maximal 500 Mitgliedern an den Start. In diesen Clubs ist der gemeinsame Anbau erlaubt, pro Monat dürfen an jedes Mitglied 50 Gramm abgegeben werden. Den Clubs ist ein kommerzielles Vorgehen untersagt, sie müssen auch einen Jugendschutzbeauftragten haben, ein Jugendschutzkonzept vorlegen und dürfen keine Werbung für sich machen.

Nicht neben Kindern

Apropos Minderjährige: Untersagt ist der Konsum von Cannabis "in unmittelbarer Gegenwart" von unter 18-Jährigen, ebenso in Fußgängerzonen zwischen sieben und 20 Uhr. Verboten ist der Joint auch auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon (rund 100 Meter Luftlinie um den Eingangsbereich).

"Wir wollen den Schwarzmarkt bekämpfen, wir wollen die Drogenkriminalität zurückdrängen": So beschreibt der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Grundgedanken des Gesetzes. Die Überlegung dahinter: Der Konsum von Cannabis lässt sich nicht verbieten, also wird er unter Auflagen legalisiert.

Viel zu tun haben in den kommenden Monaten aber nicht nur die Cannabis Social Clubs, die sich auf den 1. Juli vorbereiten, sondern viel Arbeit kommt auch auf die deutsche Justiz zu. Da mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April alle noch nicht vollständig vollstreckten Strafen gemäß dem (alten) Betäubungsmittelgesetz, die nach dem neuen Cannabis-Gesetz nicht mehr strafbar wären, erlassen werden, müssen die Justizbehörden der Länder zehntausende Akten mit nicht vollstreckten Strafen durchsehen. (Birgit Baumann, 31. März 2024)