Im bayerischen Fürstenfeldbruck haben Asylwerber und Asylwerberinnen die neue Bezahlkarte schon erhalten.
Im bayerischen Fürstenfeldbruck haben Asylwerber und Asylwerberinnen die neue Bezahlkarte schon erhalten.
APA/dpa/Sven Hoppe

Zuerst hatte es lange gedauert, nun aber könnte es schnell gehen. Schon in der kommenden Woche soll der Deutsche Bundestag die Rahmenbedingungen für die umstrittene Bezahlkarte für Geflüchtete beschließen. In der Grünen-Fraktion werden das einige mit Bauchweh tun, es ist auch nicht absehbar, dass sich alle grünen Abgeordneten dazu durchringen können.

Denn die Bezahlkarte sieht vor, dass Geflüchtete nur noch einen kleinen Teil ihrer staatlichen Leistungen in bar ausbezahlt bekommen. Der Hauptteil wird ihnen auf ebendiese Bezahlkarte gebucht, mit der sie dann ihre Einkäufe erledigen können. Von "Diskriminierung" ist bei den Grünen die Rede.

Am Freitag hatten sich die Ampelfraktionen im Bundestag (Sozialdemokraten, Grüne und FDP) geeinigt. Nun weist Grünen-Chef Omid Nouripour Kritik am Beschluss zurück: "Der Zugang zu Bargeld, wie beispielsweise beim Klassenausflug oder für den Schulflohmarkt, bleibt. Wir verhindern, dass Betroffene in ihrem notwendigen Bedarf gegängelt werden", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Entlastung und Rechtssicherheit

Nouripour verwies auch darauf, dass dies vor allem für Familien mit Kindern besonders wichtig sei. Länder und Kommunen würden von "Entlastung und Rechtssicherheit" profitieren.

Auch der grüne Fraktionsvize Andreas Audretsch betont: "Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss – all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden."

Zunächst hatten viele Grüne gemeint, es bedürfe dieser Bundesgesetzgebung gar nicht. Jedes Bundesland oder Landkreis könne schließlich eine eigene Bezahlkarte einführen. Das ist zum Teil auch schon geschehen. Vorreiter war der ostthüringische Landkreis Greiz, in Bayern läuft seit zwei Wochen ein Pilotprojekt in drei Landkreisen und der Stadt Straubing, auch im Landkreis Eichsfeld (Thüringen), in Hannover und Hamburg gibt es dieses Bezahlungsmittel schon.

Doch Kanzler Olaf Scholz, die SPD und die FDP wollten aber eine bundesweite Rechtsgrundlage einführen, um einen Fleckerlteppich zu verhindern. Nun wird die Chipkarte als "Option" – neben Sach- und Geldleistungen – ins Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Sie muss also nicht zwingend eingesetzt werden.

Guthaben statt Bargeld

Auf die Karte wird Guthaben aufgeladen, man braucht dazu kein eigenes Konto. Dann kann mit der Karte wie mit einer EC-Karte bezahlt werden. Es ist aber nicht möglich, Geld zu überweisen. Damit will die Ampelregierung verhindern, dass Geld – auch an Schlepper – ins Ausland fließt und somit Deutschland als Ziel für Flüchtende weniger attraktiv wird.

Im Gesetzesentwurf steht kein pauschaler, fixer Betrag, der Geflüchteten als Taschengeld weiterhin als Bargeld zur Verfügung stehen soll. Dies können die Länder und Kommunen selbst entscheiden. In Bayern hat die Koalition aus CSU und Freien Wählern entschieden, dass sie nur 50 Euro monatlich in bar gewährt. In Landkreis Greiz sind es 100 Euro, diese sind auch anderswo in Deutschland im Gespräch.

Bayern und Mecklenburg-Vorpommern werden sich der bundeseinheitlichen Regelung nicht anschließen, sondern gehen eigene Wege. Die anderen 14 deutschen Bundesländer wollen bei der Vergabe der Aufträge für die Bezahlkarte kooperieren. (Birgit Baumann aus Berlin, 7.4.2024)