Wien – Der Wiener Rechtsanwalt Oliver Felfernig hat laut eigenen Angaben am Donnerstag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Namen von weiteren 50 Beschwerdeführern einen Antrag auf Prüfung der ORF-Haushaltsabgabe eingebracht. Die Beschwerden werden von der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH, einer Konzerngesellschaft der Green Finance Group AG, finanziert.

DER STANDARD berichtete bereits darüber, dass die LVA24 im Februar 2024 mehr als 300 Individualbeschwerden auf den Weg gebracht hat. Das Ziel ist, die neue Regelung zur Finanzierung des ORF zu kippen.

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DerProzessfinanzierer LVA24 bekämpft denab 1. Jänner 2024 eingehobenen ORF-Beitrag.
APA/EVA MANHART

Seit 1. Jänner 2024 müssen alle Haushalte in Österreich den ORF-Beitrag in Höhe von 15,30 Euro pro Monat zahlen – unabhängig vom Empfang der ORF-Programme. Befreiungen gibt es für einkommensschwache Haushalte und Einpersonenunternehmen.

Der Prozessfinanzierer LVA24 will gegen den ORF-Beitrag vorgehen. "Allein der Umstand, dass bei gleicher Gebührenhöhe keine Identität zwischen terrestrischem Programm und dem im Internet verfügbaren ORF-Programm vorliegt, erscheint bereits gleichheitswidrig. Die Einführung einer einfachen Bezahlschranke wäre eine technisch naheliegende Lösung für den Gesetzgeber gewesen, um den Vorgaben des VfGH zu entsprechen, wonach auch Internetnutzer, die den ORF – tatsächlich – konsumieren, die ORF-Gebühr zu zahlen haben", so Oliver Felfernig in einer Aussendung.

Die LVA24 stellt auf ihrer Seite ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Zahlerinnen und Zahler eine Beschwerde einbringen könnten. Laut ihren Angaben würden sich "tausende verärgerte Kunden" melden. Mit dem Antrag an den Verfassungsgerichtshof will der Prozessfinanzierer den Weg über unzählige individuelle Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht umgehen. (red, 6.6.2024)