Viele Menschen übersehen die finanzielle Lücke, die sich bei Eintritt in den Ruhestand ergibt. Aktuelle Daten zeigen, dass Frauen durchschnittlich eine Brutto-Monatsrente von 1313 Euro und Männer eine von 2229 Euro erhalten. Dies führt zu einer durchschnittlichen Rentendifferenz von etwa 900 Euro zwischen Frauen und Männern. Bei Erreichen des Rentenalters müssen sowohl Frauen als auch Männer mit einem aktuellen Abschlag von etwa 600 Euro im Vergleich zum letzten Einkommen rechnen. Bei vorzeitigem Ruhestand sind die Abschläge noch höher.

Ältere Frau hat Münzen und Geldscheine in der Hand.
Was kann man tun, damit man im Alter mehr Geld zur Verfügung hat?
IMAGO/Schoening

Die staatlichen Leistungen greifen hier oft nicht, und private Altersvorsorgeprodukte erweisen sich nicht immer als passend oder leistbar. Trifft man aktiv und frühzeitig Vorsorge, hat man später mehr. Es sollen in der Folge Möglichkeiten aufgezeigt werden, welche sicherstellen, ein höheres Ruhestandseinkommen zu erzielen.

Höherversicherung und Vorsorge

Gesetzliche Höherversicherung. Es handelt sich um eine optionale Versicherung, die dazu dient, den zukünftigen Rentenanspruch zu steigern. Sie kann nur in Verbindung mit einer bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung in der Rentenversicherung beantragt werden, unabhängig vom Alter des Antragstellers. Die einzuzahlenden Beiträge können vom Versicherten innerhalb der jeweilig geltenden jährlichen Höchstgrenze selbst bestimmt werden. Für das Jahr 2024 beträgt die Höchstgrenze 12.126 Euro.

Betriebliche Mitarbeitervorsorge. In Österreich wurde 2003 die betriebliche Mitarbeitervorsorge (auch bekannt als Abfertigung neu) eingeführt. Gemäß diesem Modell leistet der Arbeitgeber eine Einzahlung von 1,53 Prozent des Bruttomonatsgehalts in eine betriebliche Vorsorgekasse (BVK). Mitarbeiter, die vor dem 1. Jänner 2003 eingestellt wurden, fallen noch unter das alte Abfertigungsrecht.

Ab dem 1. Jänner 2008 wurde die Abfertigung neu auch auf freie Dienstnehmer:innen und Selbstständige ausgeweitet. Bei der Selbstständigenvorsorge beträgt der Beitrag ebenfalls 1,53 Prozent, jedoch begrenzt auf die jeweils gültige Höchstbemessungsgrundlage. Eine frühzeitige Auszahlung ist möglich. Ebenso können bereits gesammelte Ansprüche auf eine Vorsorgekasse übertragen werden.

Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Seit 2003 gibt es die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Bei Einzahlung wird eine prozentuelle Prämie (derzeit 4,5 Prozent) zugeschossen. Es gibt steuerliche Vorteile, doch die Ankündigungen im Hinblick auf eine nachhaltig gesicherte Ruhestandsvorsorge der damaligen schwarz-blauen Regierung erfüllten sich nicht. Die Zahl der von der Regierung eingeführten Zukunftsvorsorge ist rückläufig. Die Veranlagungsrendite ist mehrmalig negativ, und das noch vor Kapitalgarantien und anderen Gebühren.

Pensionssplitting und Veranlagung

Nachkauf von Zeiten der Ausbildung. Zeiten der Schulausbildung und des Studiums werden sowohl bei der Überprüfung der Voraussetzungen für einen Rentenanspruch als auch bei der Berechnung der Rente grundsätzlich nur dann berücksichtigt, wenn dafür im Nachhinein Beiträge gezahlt werden. Die Höhe des Beitrage ist von der zum Zeitpunkt des Antrags auf Nachkauf gültigen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage abhängig. Die Kosten bei einer Antragstellung im Jahr 2023 betrugen für mittlere und höhere Schulen sowie Hochschulen 1333,80 Euro monatlich.

Pensionssplitting. Seit 2005 besteht für Eltern die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche aus den Kindererziehungszeiten auf ihrem Rentenkonto aufzuteilen – dies wird als freiwilliges Rentensplitting bezeichnet. Ein Elternteil kann Teilansprüche vom Geburtsjahr des Kindes bis zum Jahr, in dem das Kind sieben Jahre alt wird, übertragen. Der Elternteil, der hauptsächlich die Kinderbetreuung übernimmt, erhält dafür eine Gutschrift auf seinem Rentenkonto. Bei mehreren Kindern sind Übertragungen für höchstens 14 Kalenderjahre möglich. In jedem Kalenderjahr können maximal 50 Prozent der erworbenen Teilrentenansprüche übertragen werden.

Veranlagungen. Privat Vorsorge zu treffen mittels Geldanlagen scheint vor dem Hintergrund der vergangenen Pensionsreformen unabdingbar. Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, jedoch gilt es, entsprechend flexibel zu bleiben. Entscheidend dabei sind Ihre persönlichen Umstände und die Situation an den Kapitalmärkten. Faktoren wie Ihr Einkommen, Zeithorizont, Ziele und weitere Faktoren gilt es ebenso zu berücksichtigen. Der Schlüssel zum Aufbau von Vermögenswerten ist dabei: sparen, laufend und frühzeitig investieren, so profitiert man vom Spareffekt, Durchschnittskosteneffekt, Investieren und vom Zinseszins. Albert Einstein sagte einmal, dass der Zinseszinseffekt das achte Weltwunder sei. Der Zinseszinseffekt wird dann schlagend, wenn Zinsen nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert werden und so wiederum Zinsen hervorbringen.

Mithilfe der aufgezeigten Möglichkeiten kann man seine Pensionslücke deutlich schließen – sofern man rechtzeitig etwas tut. Der beste Zeitpunkt dafür ist immer "heute", da durch die positiven Effekte der Geldanlage und Vorsorge die Auswirkungen der Kluft zwischen Erwerbs- und Ruhestandseinkommen am besten gemildert werden können. (Bernhard Führer, 17.6.2024)