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Laut aktuellem Vorschlag sollen User der Chatkontrolle zustimmen, um weiter Bilder und Videos verschicken zu können.
IMAGO/Jonathan Raa

Mit der Chatkontrolle – genauer gesagt mit der sogenannten CSA-Verordnung – möchte die EU-Kommission unter anderem Messengerdienste dazu verpflichten, die Inhalte ihrer User auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Zuletzt war bekannt geworden, dass sich das österreichische Innenministerium ebenfalls für dieses Vorhaben starkmacht, was entsprechend für Unmut in der Koalition sorgte. Auch Datenschützer zeigen sich besorgt, sie sprechen von einer "anlasslosen Massenüberwachung" und einem "Angriff auf verschlüsselte Kommunikation".

Nun könnte auch der Widerstand von Frankreich, zuvor starker Gegner der Chatkontrolle, brechen. Das berichtet das deutsche Fachmedium netzpolitik.org mit Bezug auf entsprechende Sitzungsprotokolle. War man in der vorletzten Sitzung schon "deutlich positiver" eingestellt, so zeigte Frankreich in der letzten Sitzung bereits seine "Unterstützung zeitnaher Kompromissfindung". Mit Frankreichs Zustimmung würde die Sperrminorität wackeln, die derzeit verhindert, dass der Europäische Rat sich auf die Chatkontrolle einigt.

Kompromissvorschlag

Anfang Mai hatte die belgische Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag gemacht und diesen an die Staaten verschickt. Demnach sollen die Dienste das Risiko, dass auf ihren Plattformen Straftaten begangen werden, bewerten. Dazu sollen sie Bilder, Videos und URLs durchsuchen, aber nicht mehr – wie ursprünglich geplant – auch Textinhalte. Außerdem sollen User der Chatkontrolle zustimmen, um weiterhin Bilder und Videos hochladen zu dürfen.

Frankreich befürwortet dieses Vorhaben, dass User der Chatkontrolle zustimmen oder eben keine Medieninhalte mehr hochladen dürfen. Gleichzeitig wünscht sich Frankreich laut Protokoll aber auch eine "stärkere Formulierung zum Schutz von Verschlüsselung". Im Gegensatz dazu wiederholte Polen seine "rote Linie", dass derartige Aufdeckungen auf Verdächtigte beschränkt sein müssten, und äußerte Bedenken gegenüber dem besagten Modell. Deutschland wiederholt seine Forderung, Maßnahmen, die zu einem Scannen privater verschlüsselter Kommunikation auf dem Endgerät führen, aus dem Anwendungsbereich des Verordnungsentwurfs auszunehmen. (red, 13.6.2024)